Kuba … vielen kommen da als erstes die weltberühmten Zigarren in den Sinn. Und tatsächlich ist nicht nur für Raucher die Besichtigung der Tabakplantagen und wenigstens einer Zigarrenfabrik quasi Pflicht. Beeindruckend, den Rollern, oft jungen Frauen, bei der Arbeit zuzusehen oder zu erfahren, dass früher (und zum Teil auch noch heute) Vorleser engagiert wurden, die – von einem kleinen Podest aus -, Literaturklassiker zitierten, um so die eintönige Arbeit ein wenig erträglicher zu gestalten.
Freilich muss man auch im Zigarren-Land Kuba damit rechnen, dass angebliche “Original-Havannas”, die von Straßenhändlern angeboten werden, Fälschungen sind. Ohnehin können nach Auskunft des Auswärtigen Amtes lediglich bis zu zwanzig lose Zigarren ohne Nachweise über Herkunft und Kauf ausgeführt werden.
Bis zu fünfzig Zigarren können unter der Bedingung ausgeführt werden, dass sie sich in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden. Mehr als fünfzig Zigarren können dann nur unter Vorlage einer Originalrechnung, die von den offiziell dazu genehmigten staatlichen Geschäften ausgestellt werden muss, ausgeführt werden!
In dieser Rechnung muss die gesamte Tabakmenge erfasst sein, deren Ausfuhr beabsichtigt ist: “Es ist auch in diesen Fällen unabdingbar, dass sich die Zigarren in verschlossenen, versiegelten und mit offiziellem Hologramm versehenen Originalverpackungen befinden”, mahnt das Außenamt.
Weitere Auskünfte sind auch auf der Website des kubanischen Zolls unter www.aduana.co.cu erhältlich.