Viele Reisende dürften sich schon mal die Frage gestellt haben, was sie bei ihrer Rückkehr nach Deutschland eigentlich im Gepäck haben dürfen und was nicht – gemeint sind dabei vorwiegend Souvenirs und Mitbringsel, auch für die Daheim gebliebenen. Und da kann immerhin schon mal so einiges zusammenkommen, nur sollte man sich besser schon im Vorfeld darüber informieren, welche Dinge und vor allem auch welche Mengen bei der Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt sind. Nur so können böse Überraschungen nach einem hoffentlich gelungenen Urlaub vermieden werden.
Verbrauchsteuerpflichtige Waren wie unter anderem auch Zigaretten und Alkohol können so zum Beispiel bis zu einer bestimmten Reisefreigrenze mitgebracht werden. Sollte man darüber liegen, müssen bei der Zollkontrolle die entsprechenden Einfuhrabgaben entrichtet werden. Reisende aus nichteuropäischen Ländern müssen darüber hinaus auch auf die Mitnahme von tierischen Produkten verzichten, da man auf diese Weise die Übertragung von Seuchen von einem Kontinent zum anderen vermeiden will. Nur jene Waren, deren Unbedenklichkeit durch ein gültiges Begleitdokument bescheinigt wird können nach Deutschland mitgenommen werden.
Dass existenzbedrohte Tierarten – unabhängig davon, ob sie lebendig sind oder nicht – nicht mit nach Deutschland und eigentlich auch in keinen anderen Teil der Welt gebracht werden dürfen, sollte eigentlich jedem klar sein, dennoch kommen solche Fälle immer wieder vor. Ebenfalls aufpassen muss man bei so genannten Kulturgütern – dazu zählen neben Gemälden und anderen Kunstwerken auch Antiquitäten. Je nachdem können diese nämlich einem Ausfuhrverbot unterliegen. Innerhalb der EU ist der Warenverkehr eigentlich eher unproblematisch, hier gelten kaum Beschränkungen. Nur bei bestimmten Waren wie zum Beispiel Alkohol, landwirtschaftlichen Produkten und auch Tabakwaren muss man sich an die Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes halten, diese betreffen in der Regel jedoch lediglich die Menge.