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Wenn man seinen Urlaub im Ausland verbringt, so sollte man auf jeden Fall auch seinen Organspendeausweis mitnehmen – sofern man einen hat. Darauf weist nun die Techniker Krankenkasse hin. Grund dafür ist, dass es in jedem Land eine andere Regelung für die Organspende gibt – so gilt in einigen Ländern der EU zum Beispiel die so genannte Widerspruchsregelung, das heißt dass jeder Bewohner des jeweiligen Landes automatisch zum Organspender wird, es sei denn, er hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Dies ist zum Beispiel in Ländern wie Österreich, Italien, Spanien und Portugal der Fall.
In anderen Ländern wie zum Beispiel in Deutschland auch verfährt man dagegen nach der Zustimmungslösung, was bedeutet, dass man eine Einwilligung unterzeichnet haben muss, um zum Organspender zu werden.