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Türkei: Auch der vermeintliche Raub von Kulturgütern kann streng bestraft werden

Schon zur Steinzeit siedelten Menschen im Gebiet der heutigen Türkei. Später kamen dann die Griechen, Meder und die Perser. Zeitweise gehörte man zu Byzanz, und noch heute finden sich in der modernen Türkei Spuren dieser vielen Völker und Kulturen. Doch Obacht, was man anfasst oder gar mitnimmt. Denn der Erwerb, Besitz und die Ausfuhr von “Kultur- und Naturgütern” kann – da diese ausnahmslos als staatliches Eigentum gelten -, hart geahndet und mit Gefängnisstrafen von bis zu 10 Jahren verfolgt werden.

Bei Verstößen sind nach Auskunft des Auswärtigen Amtes auch für Touristen mehrere Monate Untersuchungshaft und hohe Kautionsforderungen (rund 9.000,- Euro) gängige Praxis. Dabei kann auch derjenige in die Falle tappen, der gar keine echten Antiquitäten, sondern lediglich alt aussehende Gegenstände von vermeintlich geringem Wert im Gepäck hat. Denn in Einzelfällen wurden auch dann Haftstrafen verhängt.

Das Auswärtige Amt warnt daher ausdrücklich davor, von Händlern alte Münzen, Fossilien oder ähnliches zu erwerben bzw. selbst mitzunehmen. Denn: “Polizei und Zollbehörden legen den Begriff “Antiquität” weit aus. Jeder bearbeitete Stein könnte darunter fallen!”

Daher ist es für Reisende praktisch unmöglich, selbst zu erkennen, ob ein Gegenstand antik und damit geschützt ist: “Wer nicht über eine entsprechende Genehmigung der zuständigen türkischen Behörden verfügt, sollte daher generell von Steinen, Münzen, Fossilien und alt aussehende Gegenstände die Finger lassen!”

Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, bei den dem türkischen Kulturministerium unterstehenden Museen und an bestimmten Zollstellen eine Ausfuhrgenehmigung zu beantragen.

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© flickr.com/ Webbaliah

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